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   OLG Koblenz, 13.05.2002 - 1 Ws 389/02   

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https://dejure.org/2002,11846
OLG Koblenz, 13.05.2002 - 1 Ws 389/02 (https://dejure.org/2002,11846)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.05.2002 - 1 Ws 389/02 (https://dejure.org/2002,11846)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. Mai 2002 - 1 Ws 389/02 (https://dejure.org/2002,11846)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines ausländischen Untersuchungsgefangenen auf Korrespondenz in fremder Sprache; Briefkontrolle; Postkontrolle; Übersetzungskosten; Übersetzungsaufwand; Beschränkung im Vollzug der Untersuchungshaft

  • Judicialis

    StPO § 119 III

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 119 Abs. 3
    Untersuchungshaft; Untersuchungshäftling; Korrespondenz, fremdsprachliche; Briefkontrolle; Postkontrolle; Übersetzungskosten; Übersetzungsaufwand

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 61/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gestattung von Besuchen von Ehegatten

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.05.2002 - 1 Ws 389/02
    Der Vollzug der Untersuchungshaft ist allerdings von vornherein nur mit beschränkten sachlichen Mitteln möglich, so daß sich schon aus der Natur der Sache unvermeidliche Beschränkungen ergeben (BVerfG NJW 76, 1311), die vom Untersuchungsgefangenen Einordnung und auch Verzicht verlangen (Löwe-Rosenberg, StPO, 23. Aufl., § 119, Rdnrn. 2,3,35; OLG München NStZ 84, 332).
  • OLG Düsseldorf, 07.07.1994 - 1 Ws 469/94
    Auszug aus OLG Koblenz, 13.05.2002 - 1 Ws 389/02
    Führt er seinen Briefverkehr mit einem ebenfalls der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtigen Adressaten gleichwohl in einer Fremdsprache, stellt dies einen Mißbrauch seines sich aus Art. 5 Abs. 1 GG ergebenden Rechts dar, mit anderen zu korrespondieren (OLG Düsseldorf NStZ 94, 559).
  • OLG München, 16.03.1984 - 1 Ws 87/84
    Auszug aus OLG Koblenz, 13.05.2002 - 1 Ws 389/02
    Der Vollzug der Untersuchungshaft ist allerdings von vornherein nur mit beschränkten sachlichen Mitteln möglich, so daß sich schon aus der Natur der Sache unvermeidliche Beschränkungen ergeben (BVerfG NJW 76, 1311), die vom Untersuchungsgefangenen Einordnung und auch Verzicht verlangen (Löwe-Rosenberg, StPO, 23. Aufl., § 119, Rdnrn. 2,3,35; OLG München NStZ 84, 332).
  • OLG Karlsruhe, 19.12.1972 - 2 HEs 28/72
    Auszug aus OLG Koblenz, 13.05.2002 - 1 Ws 389/02
    Anspruch auf unbeschränkte Korrespondenz in fremder Sprache mit seiner deutschen Partnerin hat der Beschwerdeführer jedenfalls nicht (OLG Braunschweig NStZ 97, 74; OLG Stuttgart MDR 73, 335).
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